Allgemeine Regelung
Nach Art. 3134 CC sind Gerichte der Provinz Québec im Grundsatz zuständig, wenn der Beklagte in Québec sein Domizil hat.
Besondere Regelung der Zuständigkeit in Nachlass-Angelegenheiten
Ein Gericht der Provinz Québec ist zuständig, wenn
- ein Nachlassverfahren in Québec eröffnet wurde,
- der oder die Beklagten in Québec ihr Domizil (domicile) haben oder
- der Erblasser das Erbrecht von Québec gewählt hat. Art. 3153.CC
Es ist außerdem zuständig, wenn Eigentum des Erblassers in Québec belegen ist und eine Entscheidung für die Übertragung des Vermögensgegenstands erforderlich ist.Siehe Art. 3153.CC.
Betreffend die Auswirkungen des Todes auf das eheliche Vermögen haben Gerichte von Québec eine Annex-Zuständigkeit. Siehe Art. 3154 CC. .
Ermessen des Gerichts
Ein an sich zuständiges Gericht der Provinz Québec kann seine Zuständigkeit ablehnen, wenn es zu der Einschätzung kommt, dass ein anderer Staat besser die Sache entscheiden könnte. Art. 3135 CC
Ein Gericht der Provinz Québec kann, auch wenn es eigentlich nicht zuständig ist, aber einen Bezug zu Québec hat, sich für zuständig erklären, wenn das Verfahren vernünftigerweise nicht außerhalb von Québec durchgeführt werden kann oder wenn ein Verfahren außerhalb Québec nicht mit angemessenen Aufwand betrieben werden kann.Art. 3136 CC.
Rechtshängigkeit in einem anderen Staat
Gemäß Art. 3137 CC kann ein Gericht der Provinz Québec auf Antrag ein Verfahren aussetzen, wenn in der gleichen Sache ein Verfahren bei einem ausländischen Gericht anhängig ist und dieses Verfahren zu einer Entscheidung führen kann, welche in Québec anerkannt werden kann oder wenn eine solche Entscheidung bereits ergangen ist.
Vorläufige und sichernde Maßnahmen
Nach Art. 3138 CC kann ein Gericht der Provinz Québec vorläufige (provisional) oder sichernde (conservating) Maßnahmen auch dann ergreifen, wenn es sonst nicht zuständig ist.
Nach Art. 3139 CC ist ein Gericht der Provinz Québec, wenn es für die Hauptsache zuständig ist auch für eine Widerklage oder eine Annex-Sache zuständig.
In Eilfällen (cases of emergency) und Härtefällen (serious inconvenience) können Gerichte der Provinz Québec nach Art. 3140 CC solche Maßnahmen ergreifen, welche sie für notwendig erachten, um die Person oder das Vermögen der Person in Québec zu beschützen.