Rechtsgrundlagen
Im Erbrecht von Britisch Kolumbien ist die testamentarische Erbfolge in Part 4 (Wills) des Wills, Estates and Succession Act (WESA) geregelt.
Testierfähigkeit
Testierfähig ist, wer 16 oder älter ist und in vollem Besitz seiner Geisteskräfte ist, § 36(1) WESA.
Form des Testaments
Ein Testament bedarf der Schriftform, § 37 WESA.
Das Testament muss vom Testator oder einer anderen Person in Anwesenheit des Testators auf seine Anweisung unterzeichnet werden, § 37 WESA.
Der Testator muss das Testament vor zwei gleichzeitig anwesenden Zeugen errichten oder anerkennen, § 37 WESA.
Die Zeugen müssen das Testament in Anwesenheit des Testator unterschreiben, § 37 WESA.
Eine letztwillige Verfügung ist hinsichtlich ihrer Form auch dann gültig, wenn diese den Formerfordernissen entspricht
- des Rechts des Ortes, an dem der Erblasser letztwillig verfügt hat,
- des Rechts des Domizils (domicile) des Erblassers,
- des Rechts eines Ortes, an dem der Erblasser im Zeitpunkt, in dem er letztwillig verfügt hat, oder im Zeitpunkt seines Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte,
- des Rechts der Staatsangehörigkeit des Erblassers,
- mit dem Recht von Britisch Kolumbien, wenn das Testament außerhalb von Britisch Kolumbien errichtet wurde,
- des Rechts des Ortes, an dem sich unbewegliches Vermögen befindet,
- bei Errichtung auf einem Schiff oder Flugzeug das Recht das in Ansehung der Registrierung am engsten verbunden ist, § 80 WESA.
Zulässiger Inhalt des Testaments
Der Erblasser ist im Grundsatz frei im Testament anzuordnen, was er will. Er kann z.B. anordnen,
- wer einen bestimmten Vermögensgegenstand erhalten soll (gift),
- wer den Restnachlass (residue) erhalten soll oder
- wer Nachlassabwickler sein soll (executor).
Ein Erbverbot besteht für Testierzeugen und deren Ehegatten. § 43 WESA
Widerruf des Testaments
Ein Testament oder ein Teil davon wird gemäß § 55 WESA wie folgt widerrufen:
- ein anderes (wirksames) Testament;
- schriftliche Bekundung des Willens das Testament widerrufen zu wollen, wobei Testamentsform einzuhalten ist;
- Verbrennen, zerreißen oder andere Zerstörung durch den Testator oder eine andere Person in der Gegenwart des Testators, auf Anweisung des Testators mit dem Willen das Testament zu widerrufen;
- unter bestimmten Voraussetzungen durch Gerichtsbeschluss.
Durch eine Heirat wird nach dem WESA ein Testament nun nicht mehr widerrufen.