Quellen
Internationale Übereinkommen und Staatsverträge
Convencion sobre derecho internacional privado (Codigo Bustamante) ist in Kraft.
Nationalen Recht
Das internationale Privatrecht von Brasilien ist im Lei de introducao ao codigo civil Brasileiro Decreto – lei N 4.657, de Setemro de 1942 (nachfolgend „L I 1942“) geregelt. Außerdem finden sich Regeln in der Bundesverfassung.
Allgemeines Erbstatut
Die Rechtsnachfolge von Todes wegen richtet sich gemäß Artikel 11 L I 1942 nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Nach Art. 11 § 2 L I 1942 richtet sich ausnahmsweise die Erbfolge in Gütern von Ausländers, die sich in Brasilien befinden, nach dem brasilianischen Erbrecht zu Gunsten des brasilianischen Ehegatten oder der brasilianischen Kinder, soweit nicht das Personalstatut des Erblassers für sie günstiger ist.
Testamentsformstatut
Maßgeblich ist die Form des Errichtungsortes. Gemäß Art. 18 L I 1942 können Brasilianer auch vor Konsuln im Ausland in der Form des brasilianischen Rechts testieren.
Testierfähigkeit
Nach h.M. ist auf den Wohnsitz im Zeitpunkt der Errichtung abzustellen.
Erbfähigkeit
Art. 11 § 2 L I 1942 verweist insoweit ausdrücklich auf das Wohnsitzrecht.
Güterrechtsstatut
Nach Art. 7 § 4 L I 1942 richtet sich der gesetzliche und vertragliche Güterstand nach dem Recht des Staates, in welchem die Eheleute bei Eingehung der Ehe ihren Wohnsitz hatten.
Renvoi
Nach Art. 16 L I 1942 ist ein Verweis auf das Recht eines anderen Staates Sachnormverweisung.
