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Kurzprofil
Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Erbfälle, bei denen nicht klar ist, welches Erbrecht überhaupt gilt, oder in denen ausländisches Recht anzuwenden ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der Verstorbene Ausländer war, ein deutscher Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte, oder sich der Nachlass auf mehrere Länder verteilt. Ein besonderer Schwerpunkt bilden die skandinavischen Länder (Dänemark, Schweden, Norwegen), die Erbrechtsordnungen Großbritanniens sowie Mittel- und Osteuropa (Polen, Ukraine, Russland).
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