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Kurzprofil

Rechtsanwalt Aicher ist Fachanwalt für Erbrecht und vorwiegend in allen Bereichen des nationalen und internationalen Erbrechts tätig und dabei spezialisiert auf die Gestaltung von Schenkungen und Überlassungen zu Lebzeiten, die Testamentsgestaltung und Testamentsvollstreckung, das Pflichtteilsrecht sowie die Erbauseinandersetzung und Nachlassabwicklung. Erb- und Pflichtteilsansprüche setzt er gerichtlich wie außergerichtlich durch oder wehrt sie ab. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Immobilienrecht, mit besonderem Bezug auf Immobilien im Nachlass.

Aufgrund seiner mehrjährigen Studienaufenthalte in Frankreich und den USA mit zusätzlichen internationalen Studienabschlüssen in Ergänzung zu seinen deutschen Staatsexamina verfügt er über breite Kenntnis und profunde Erfahrung auch in ausländischen Rechtssystemen.

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