Internationales Erbrecht (IPR) - Thailand

Thailand

Rechtsquellen

Conflict of Laws Act, B.E. 2481 (IPRG); Civil and Commercial Code (CCC)

Erbstatut

Grundsatz

Im Hinblick auf unbewegliches Vermögen gilt das Recht des Lageorts (lex rei sitae), Sec. 37 IPRG

Im Hinblick auf das bewegliche Vermögen das Recht des Domizils des  des Erblassers anzuwenden. Sec. 38 IPRG.

Der Begriff des Domizils ist in den Secc 37 bis 47 CCC geregelt. 

Testierfähigkeit

Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Sec. 39 IPRG

Form der letztwilligen Verfügung

Eine Person kann ein Testament der Form nach wirksam nach dem Recht seiner Staatsangehörigkeit oder dem Recht am Ort der Errichtung errichten. Sec. 40 IPRG. 

Materielle Wirksamkeit eines Testaments

Die Wirkungen und die Auslegung von Testamenten sowie die Nichtigkeit eines Testaments oder einer Klausel in einem Testament werden durch das Recht des Domizils des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes geregelt. Sec. 41 IPRG. 

Widerruf eines Testaments

Der Widerruf eines Testaments oder einer Klausel in einem Testament richtet sich nach dem Recht des Domizils des Erblassers zum Zeitpunkt des Widerrufs. Sec. 42 IPRG. 

Rück- und Weiterverweisung

Verweist das Recht von Thailand auf das Recht eines anderen Staates und verweist dieses auf das Recht von Thaliand zurück, ist das Recht von Thailand anzuwenden, Sec. 4 IPRG.