Internationales Erbrecht (IPR) - Sri Lanka

Sri Lanka

Quellen:

Matrimonial Rights and Inheritance Ordinance of 1877; Kandyan Law and Ordinance to Declare and Amend the Kandyan Law in Certain Respects; Muslim Intestate Succession Ordinance No. 10 of 1931; Matrimonial rights and inheritance (Jaffna), aka Thesawalamai; common law (in der Ausprägung von Sri Lanka). 

Erbstatut

Sri Lanka ist ein Mehrrechtsstaat, in dem für die einzelnen Bevölkerungsteile je nach Abstammung und Religionszugehörigkeit unterschiedliches Erbrecht gilt.

Allgemeines Recht

Das allgemeine Recht (general law) gilt soweit kein besonderes Recht anzuwenden ist.

Nach 21.(1) des Matrimonial and Inheritance Ordinance of 1877 gelten im Hinblick auf die gesetzliche Erbfolge in Bezug auf das unbewegliche Vermögen in Sri Lanka die Regeln des Matrimonial and Inheritance Ordinance.

(2) Betreffend die gesetzliche Erbfolge in das bewegliche Vermögen ist das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Erblasser zur Zeit seines Todes sein Domizil (domicile) hatte.

Wenn eine Person ihr Domizil in irgendeinem Teil Sri Lankas hat, wird das Domizil, soweit er sich auf die Vererbung des  beweglichen Vermögens bezieht, als in einer Seeprovinz liegend angesehen. 

In Ermangelung des Nachweises des Domizils in einem anderen Staat richtet sich die gesetzliche Erbfolge in bewegliches Vermögen nach dem Matrimonial and Inheritance Ordinance of 1877. 

Ergänzend gelten die Regeln des common law in der Ausprägung des Rechts von Sri Lanka. Hiernach ist auch betreffend die testamentarische Erbfolge das Recht des letzten Domizils des Erblassers anzuwenden (Ratnasingham v. Tikiribanda Dassanaike and Others). 

Besonderes Recht bestimmter Volksgruppen

Vorrangig anzuwenden ist das