Saudia-Arabien hat keine Gesetze zum internationalen Erbrecht (IPR). Aus der Sicht von Saudi-Arabien ist aber das Scharia-Recht für alle Muslime bindend. Da die Scharia keine Regeln zum internationalen Privatrecht hat, ist aber damit zu rechnen, dass auch für den Nachlass eines Nicht-Muslims das Scharia-Recht angewandt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein anderes Recht nicht nachgewiesen werden kann.