Internationales Erbrecht (IPR) - Paraguay

Paraguay

Rechtsquellen

Convencion sobre derecho internacional privado (Codigo Bustamante) ist nicht in Kraft; Art 25, 2247 Codigo Civil Paraguayo (CCP); Verträge von Montevideo über das Internationale Privatrecht und internationale Handelsrecht  in der Fassung von 1940 (Gültig im Verhältnis zwischen Paraguay, Uruguay und Argentinien).

Erbstatut: Grundsatz

Nach Art. 25, 2247 CCP richtet sich die gesetzliche und gewillkürte Erbfolge, die Reihenfolge der Berufung zur Erbfolge, die Rechte der Erben und die (inhaltliche) Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung im Grundsatz dem Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers. Nach Art. 2247 (2) CCP gilt für unbewegliche Gegenstände hingegen ausschließlich die lex rei sitae. Soweit Art. 25 2. Halbsatz CCP im Hinblick auf den gesamten Nachlass auf das Recht von Paraguay abstellt,  so betrifft dies nach h.M. (Baus, RabelsZ 51 (1987), S. 462 f; Tiedemann, Internationales Erbrecht in Deutschland und Lateinamerika) nur das Nachlassverfahrensrecht.

Form der Errichtung eines Testaments

Nach Art. 2626 CCP muss ein in Paraguay errichtetes Testament in der Form des Rechts von Paraguay errichtet werden. Nach Art. 2626 2. HS. CCP kann ein Testament im Ausland formwirksam nur errichtet werden, wenn es persönlich und schriflich errichtet wird und außerdem dem Recht des Errichtungsortes, dem Recht der Staatsangehörigkeit oder dem Recht von Paraguay genügt.