Rechtliche Grundlagen
Código de Derecho Internacional Privado (IPRG); Convencion sobre derecho internacional privado (Codigo Bustamante) ist nicht in Kraft.
Grundsatz
Die testamentarische und gesetzliche Erbfolge unterliegt, auch wenn der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz im Ausland hat, dem Recht des Staates, in dem sich das Vermögen zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers befand (Art. 57 IPRG).
Testamentsform
Die Testamentsform richtet sich nach dem Recht am Ort der Errichtung (Art.58 IPRG). Staatsangehörige von Panama können nach dem Recht des Staates, in dem sie sich aufhalten, testieren. Ferner können sie ein eigenhändiges Testament in den Staaten, die solche erlauben, errichten; hierfür müssen sie volljährig sein und das Testament unterschreiben sowie Ort und Zeit angeben.
Renvoi
Der Renvoi ist betreffend bewegliches Vermögen zugelassen (Art. 2 IPRG).