Internationales Erbrecht (IPR) - Nepal

Nepal

Quellen:

Muluki Civil (Code) Act, 2017 (2074)

Erbstatut

Wenn der Erbe nach ausländischem Recht zu bestimmen ist: Bei der Bestimmung des Nachfolgers eines Ausländers, der in Nepal wohnt, wenn sein Vermögen zur Erbfolge offen ist, wird der Nachfolger nach dem Recht des Landes seiner Staatsangehörigkeit bestimmt, wenn dieses Land nicht bestimmt werden kann, nach dem Recht des Landes seines gewöhnlichen Aufenthalts, und wenn auch dieser nicht festgestellt werden kann, nach dem Recht des Landes, in dem er sich zur Zeit aufhält. Sec. 695 Muluki Civil (Code) Act, 2017 (2074).

Bestimmung der Rechtsnachfolge von Todes wegen: (1) Ist die Rechtsnachfolge aufgrund des Todes eines Ausländers in Nepal offen und ist es daher erforderlich, seinen Nachfolger in Bezug auf das in Nepal belegene Vermögen und dessen Rangfolge zu bestimmen, so bestimmt sich diese nach dem Recht des Landes seiner Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt seines Todes. (2) Kann das in Absatz (1) genannte Recht nicht festgestellt werden, so bestimmt sich die Erbfolge nach dem Recht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, und wenn auch dieses Land nicht festgestellt werden kann, nach dem Recht Nepals. Sec. 696 Muluki Civil (Code) Act, 2017 (2074).

Regelung des Vermögens: (1) Die Rechtsnachfolge in Bezug auf bewegliches Vermögen richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. (2) Die Rechtsnachfolge in Bezug auf unbewegliches Vermögen richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem dieses Vermögen belegen ist. Sec. 696 Muluki Civil (Code) Act, 2017 (2074).