Internationales Erbrecht (IPR) - Mexiko

Mexiko

Literatur

Márquez Gonzáles, Länderbericht Mexiko, Notarius International 2005, S. 232, 247; Tiedemann, Internationales Erbrecht in Deutschland und Lateinamerika, S. 51); Karl August Prinz von Sachsen – Gessaphe Das mexikanische internationale Erbrecht und seine Bedeutung für deutsch-mexikanische Nachlassfälle, juristische Dissertation, 1987; Ferid – Fiersching, Internationales Erbrecht, Länderteil Mexiko)

Quellen

Art. 121 der Verfassung; Zivilgesetzbücher der Bundesstaates und des Bundesdistrikts.

Einführung

Mexiko besteht aus dem Bundesdistrikt („Distrito Federal“) und 31 Bundesstaaten. Der Bundesdistrikt und die Bundesstaaten (nachfolgend vereinfachend „Bundesstaaten“) haben jeweils ein eigenes Zivilgesetzbuch (Código Civil). Ein einheitliches Privatrecht gibt es im Grundsatz nicht. Zwar enthält Art. 121 der Verfassung von Mexiko einige Grundregeln, die Ausgestaltung ist aber den Bundesstaaten überlassen. Die meisten Bundesstaaten wenden das Recht des Lageortes an (lex rei sitae). Allerdings gibt es Bundesstaaten die an den Wohnsitz anknüpfen und solche, die nur eingeschränkt an die lex rei sitae anknüpfen.

Überblick über das IPR der Bundesstaaten

Bundesstaat

Zuständigkeit der Gerichte  - Abweichung vom Grundsatz

Andere Anknüpfung als lex rei sitae

Anmerkung

Distrito Federal

Aguascalientes

 Baja Ca­lifornia,

Baja California Sur,

Campeche,

Coahuila

Rechtsfolgen ausländischer Testamente, die auf dem Territorium eines dieser Staaten zu erfüllen sind, Anwendung des Cc des Bundesdis­triktes

 Colima,

Chiapas

Chihuahua

Durango

Guanajuato

Guerrero

Hidalgo

Jalisco

Anwendung über den lex rei sitae-Grundsatz hinaus in allen Fällen, in denen das Erbrechtsverhältnis seinen Ursprung innerhalb Jaliscos hat, vgl. Art 15 Abs 6

Mexico

Michocän

Morelos

Nayarit

Nuevo Leon

Oaxaca

Puebia

Art. 107 CPC Puebla

Letzter Wohnsitz des Erblassers für Mobilien und lex rei sitae für Immobilien,

Queretaro

Quintana Roo

Letzter Wohnsitz des Erblassers für Mobilien und Immobilien

San Luis Potosi

Letzter Wohnsitz des Erblassers, für Mobilien; Lex rei sitae für Immobilien

Sinaloa

 Sonora

Tabasco

Tämaulipas

Tlaxcala

 Veracruz

 Yucatän

Zacatecas


José Martinez Salinas