Quellen
Código de Derecho Internacional Privado (Código Bustamante); Codigo Civil El Salvador (CC)
Erbstatut
Grundsatz
Anzuwenden ist das Recht des letzten Wohnsitzes des Erblassers soweit nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist (Art. 956 CC). Ausnahmen gibt es für die Erbansprüche, Unterhaltsansprüche und ähnliche Rechte von Salvadorianern am Nachlass bei Erbfolge nach einem Ausländer (Art. 995 CC).
Form des Testaments
El Salvador ist dem Haager Testamentsübereinkommen nicht beigetreten. Ein nach ausländischer Ortsform wirksam errichtetes Testament wird in El Salvador anerkannt (Art. 1021 CC).

