Internationales Erbrecht (IPR) - Bahrain

Bahrain

Quellen

Verfassung, Bahrainisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Bahrainisches Zivilverfahrensgesetz (ZVG)

Erbstatut

Muslime

Die Bestimmung der Erben, ihre Erbanteile und die Übertragung des Nachlassvermögens werden durch die Bestimmungen der islamischen Scharia geregelt. Artikel 909 ZGB.  Folglich werden die Erbschaftsfragen der Muslime im Königreich Bahrain durch die Grundsätze der islamischen Scharia geregelt.

Die Gerichte behandeln im Ausland lebende Muslime genauso wie bahrainische Staatsangehörige und wenden die Grundsätze der islamischen Scharia auf ihren Nachlass an, unabhängig von den Gesetzen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Nicht-Muslime

Maßgebend ist das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers, vgl. Artikel 21 (6) ZVG. Rückverweise auf das (Scharia-) Recht von Bahrain werden angenommen.