Vereinigte Arabische Emirate - Reform der gesetzlichen Erbfolge für den Nachlass eines Nicht-Muslims

Vereinigte Arabische Emirate

Am 1. Februar 2023 ist das föderale Gesetzesdekret Nr. 41/2022 über den zivilen Personenstand in Kraft getreten. Seine Bestimmungen gelten für Nicht-Muslime, die Staatsangehörige der Vereinigten Arabischen Emirate sind, und (soweit diese nicht ohnehin die Anwendbarkeit des Rechts ihrer Staatsagehörigkeit gewählt haben) für nicht-muslimische Ausländer, die sich im Land aufhalten (Art. 1).   

Art. 11(2) des Gesetzesdekrets bestimmt: 

"2. Liegt kein Testament vor, so fällt die Hälfte des Erbes dem Ehemann oder der Ehefrau zu, die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Kindern aufgeteilt, ohne Unterschied, ob sie männlich oder weiblich sind. Hat der Erblasser keine Kinder, so fällt die Erbschaft zu gleichen Teilen an die Eltern des Erblassers, wenn diese noch leben, oder zur Hälfte an einen von ihnen, wenn der andere verstorben ist, und zur anderen Hälfte an die Brüder des Erblassers, oder die gesamte Erbschaft fällt an einen Elternteil, wenn der andere verstorben ist und es keinen Ehegatten, kein Kind und keinen Bruder des Erblassers gibt, und wenn beide Elternteile verstorben sind, fällt die gesamte Erbschaft zu gleichen Teilen an die Brüder des Erblassers, ohne Unterschied, ob sie männlich oder weiblich sind.

3. Abweichend von den Bestimmungen des Absatzes (2) dieses Artikels kann jeder der Erben eines Ausländers die Anwendung des auf die Erbschaft anzuwendenden Rechts gemäß den Bestimmungen des Zivilrechtsverkehrsgesetzes beantragen, es sei denn, es liegt ein eingetragenes Testament vor, das dem entgegensteht."

Nicht ausdrücklich geregelt ist die Erbfolge bei Hinterlassen von Kindern aber keinem Ehegatten. In diesem Fall dürften die Kinder (ohne Unterscheidung des Geschlechts) zu gleichen Teilen erben.

Ferner ist nicht geregelt, ob an die Stelle von vorverstorbenen Kindern deren Kinder treten.