Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der Experenrunde (Law Commission€™s report) zur gesetzlichen Erbfolge und Pflichtteil (family provision claims on death) um.
Die Anhörung soll allen interessierten Personen die Möglichkeit zur Stellungnahme geben.
Hintergrund:
2008 begann die Experten-Kommission die Arbeit an einem Projekt auf, dessen Gegenstand zwei Gebiete des Erbrechts sind:
€¢Gesetzliche Erbfolge: Stirbt eine Person ohne ein wirksamkes Testament hinterlassen zu haben, mit dem über das gesamte Vermögen verfügt wird, erfolgt die Verteilung des Nachlasses nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.
€¢Pflichtteil (Family provision): Gleich ob der Erblasserin ein Testament hinterlässt oder nicht, können bestimmte Familienmitglieder und abhänige Personen beim Gericht angemessene Zahlung aus dem Nachlass verlangen. Gesetzliche Grundlage ist der “Inheritance (Provision for Family and Dependants) Act 1975 (“the 1975 Act€).