Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde die spanische Erbschaftssteuer im Gebiet der Autonomen Balearen, insbesondere Mallorca reformiert. Für Todesfälle nach diesem Datum fällt für die Kinder und den Ehegatten des Erblassers nur noch maximal 1 % Erbschaftssteuer an. Allerdings gilt diese Privilegierung nur dann, wenn der Erblasser und der Begünstigte auf den Balearen "resident" war / ist. Damit betrifft die Neuregelung die meisten deutsch - spanischen Erbfälle nicht.
Spanische Erbschaftssteuer - Änderungen auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera) zum Jahreswechsel |