Neues Ehegattenrecht in Ungarn

Ungarn

Das 7. Buch des am 04.11.2014 in Kraft getretenen neuen ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches enthält wesentliche Änderungen im Erbrecht, u.a. auch zum Ehegattenerbrecht. Während bisher dem überlebenden Ehegatten ein lebenslanges Nießbrauchsrecht am gesamten Nachlass eingeräumt war, ist er nun nur noch an der ehelichen Wohnung nießbrauchsberechtigt. Am restlichen Nachlass erhält er neben den Abkömmlingen einen gleichen Teil.