Europäische Erbrechtsverordnung vollständig anzuwenden

Europäische Union

Die bereits am 17. August 2012 in Kraft getretene Europäische Erbrechtsverordnung ist für Erbfälle seit dem 17. August 2015 anzuwenden.

Die VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden (Europäische Erbrechtsverordnung)  enthält neue Regeln zu folgenden Themen:

  • Anwendbares Erbrecht im Erbfall
  • Europäischen Nachlasszeugnis
  • Internationale Zuständigkeit der Gerichte in Erbsachen
  • Anerkennung ausländischer Urkunden und Urteile

Mitgliedsstaaten der Europäischen Erbrechtsverordnung sind alle Mitglieder der EU außer Dänemark, Irland und das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland).