In der Rechtssache C-127/12 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 3.9.2014 festgestellt, das das Königreich Spanien dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Art. 63 (Kapitalverkehrsfreiheit) des Vertrags über die Funktionsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen hat, dass es in der steuerrechtlichen Behandlung von Erbschaften Unterschiede eingeführt hat zwischen in Spanien ansässigen und gebietsfremden Erblassern/Erben.
EuGH: Vertragsverletzung durch spanische Erbschaftsteuer |