EuErbVO in Kraft getreten

Deutschland

Die VERORDNUNG (EU) Nr. 650/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 4. Juli 2012 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Annahme und Vollstreckung öffentlicher Urkunden - nachfolgend Europäische Erbrechtsverordnung -  wurde am  27.07.2012 in dem offiziellen Anzeiger der Europäischen Union veröffentlicht und ist am 17. August 2012 in Kraft treten. Vollumfänglich anzuwenden ist sie allerdings erst am 17. August 2015.


Jan-Hendrik Frank