Erbschaftssteuer - nur vorläufige Festsetzung

Nachdem das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. November 2006 den Gesetzgeber verpflichtet hatte, bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung der Erbschaftsteuer zu treffen haben die obersten Finanzbehörden der Länder mit gemeinsamen Erlaß vom 19.04.2007 angeordnet, dass zukünftig sämtliche Festsetzungen der Erbschaftsteuer  gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO in vollem Umfang für vorläufig zu erklären sind.