Durchführungsgesetz zur EuErbVO beschlossen

Deutschland

Die Bundesregierung hat heute, den 3.12.2014, den vom BMJV vorgelegten Entwurf zur Durchführung der europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO-DVO) beschlossen.

Der „Gesetzentwurf zum Internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften“ dient in erster Linie der Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 vom 4. Juli 2012. Der Gesetzentwurf beinhaltet mit dem Internationalen Erbrechtsverfahrensgesetz ein spezielles Gesetz mit nationalen Durchführungsvorschriften. Außerdem wurden die Verfahrensregelungen zum deutschen Erbschein angepasst. 


Jan-Hendrik Frank