Deutsch - französisches Doppelbesteuerungsabkommen tritt in Kraft

Deutschland Frankreich

Am 2. April 2009 wurde das Deutsch - französische Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer durch Austausch der Ratifikationsurkunden ratifiziert. Das Abkommen tritt somit am 3. April 2009 in Kraft


Jan-Hendrik Frank