Am 2. April 2009 wurde das Deutsch - französische Doppelbesteuerungsabkommen für den Bereich der Erbschafts- und Schenkungsteuer durch Austausch der Ratifikationsurkunden ratifiziert. Das Abkommen tritt somit am 3. April 2009 in Kraft
Deutsch - französisches Doppelbesteuerungsabkommen tritt in Kraft |
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