China: Kodifizierung des Zivilrechts mit Neuerungen im Erbrecht

China

Der Chinesische Nationale Volkskongress hat am 28.5.2020 das Zivilgesetzbuch (ZGB) der VR China angenommen, durch welches das Zivilrecht der VR China erstmals kodifiziert wird. Es tritt am 01.01.2021 in Kraft. 

Das Erbrecht ist im Buch 6 in den §§ 1119–1163 des ZGB geregelt. Dabei werden weitgehend die Regeln des Erbgesetzes von 1985 übernommen. Es gibt aber auch einige Neuerungen:

  • Gesetzliche Erbfolge in der zweiten (und letzten) Erbordnung: Bei Vorversterben der Geschwister treten nun deren Abkömmlinge an ihre Stelle (§ 1128 ZGB). 
  • Der Erblasser kann durch Testament einen Trust nach Maßgabe des Treuhandgesetzes vom  28.4.2001 anordnen (§ 1133 Abs. 4 ZGB).
  • Der Nachlass ist in der Regel nun durch einen Nachlassabwickler abzuwickeln (§§ 1145–1149 ZGB). Mangels Bestimmung im Testament wird er von den Begünstigten benannt.
  • Der Erblasser kann ein Testament vor Zwei Zeugen errichten (§ 1136 A ZGB). 

Eine Erbeinsetzung im Sinne eines Übergangs aller Rechte und Pflichten des Erblassers auf den Erben ist weiterhin nicht vorgesehen. Der Erblasser kann aber durch Testament Vermächtnisse aussetzen.