BVerfG: Bewertung zu Zwecken der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig

In seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das BVerfG entschieden, dass die privilegierte Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wird nun bis zum 31.12.2008 das ErbStG überarbeiten müssen.