In seiner heute veröffentlichten Entscheidung hat das BVerfG entschieden, dass die privilegierte Bewertung von Immobilien und Betriebsvermögen verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wird nun bis zum 31.12.2008 das ErbStG überarbeiten müssen.
BVerfG: Bewertung zu Zwecken der Erbschaftssteuer ist verfassungswidrig |