Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus Immobilienverkäufen ("impuesto sobre la ganancia patrimonial") in Spanien geändert. Der Steuersatz für Nichtsteuerresidente sinkt von bisher 35 % auf 18 % des Nettowertzuwachses. Der Rückbehalt ("retentcion") sinkt von 5 % auf 3 %. Die früher auf Erwerbsfälle vor 1996 gewährten Abschläge entfallen.
Besteuerung Wertzuwachs von Spanien - Immobilien - Änderung per 01.01.2007 |