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Wie in Deutschland, ist auch in Norwegen die Errichtung eines Testaments an gewisse Voraussetzungen geknüpft um gültig zu sein, die jedoch teilweise Unterschiede zum deutschen Recht aufweisen.
Die Abwicklung eines Nachlasses in Norwegen weist in einigen Bereichen Ähnlichkeiten, aber jedoch auch Unterschiede zum deutschen Erbrecht auf.