Rechtsquellen
Conflict of Laws Act, B.E. 2481 (IPRG); Civil and Commercial Code (CCC)
Erbstatut
Grundsatz
Im Hinblick auf unbewegliches Vermögen gilt das Recht des Lageorts (lex rei sitae), Sec. 37 IPRG
Im Hinblick auf das bewegliche Vermögen das Recht des Domizils des des Erblassers anzuwenden. Sec. 38 IPRG.
Der Begriff des Domizils ist in den Secc 37 bis 47 CCC geregelt.
Testierfähigkeit
Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Sec. 39 IPRG
Form der letztwilligen Verfügung
Eine Person kann ein Testament der Form nach wirksam nach dem Recht seiner Staatsangehörigkeit oder dem Recht am Ort der Errichtung errichten. Sec. 40 IPRG.
Materielle Wirksamkeit eines Testaments
Die Wirkungen und die Auslegung von Testamenten sowie die Nichtigkeit eines Testaments oder einer Klausel in einem Testament werden durch das Recht des Domizils des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes geregelt. Sec. 41 IPRG.
Widerruf eines Testaments
Der Widerruf eines Testaments oder einer Klausel in einem Testament richtet sich nach dem Recht des Domizils des Erblassers zum Zeitpunkt des Widerrufs. Sec. 42 IPRG.
Rück- und Weiterverweisung
Verweist das Recht von Thailand auf das Recht eines anderen Staates und verweist dieses auf das Recht von Thaliand zurück, ist das Recht von Thailand anzuwenden, Sec. 4 IPRG.

