Rechtsgrundlagen
Convencion sobre derecho internacional privado (Codigo Bustamante); Ley del Organismo Judicial (LJG)l
Erbstatut: Grundsatz
Nach Art. Art. 27 LJG gilt die lex rei sitae.
Formelle Wirksamkeit eines Testaments
Nach Artikel 28 LJG richten sich die formelle Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach dem Recht des Ortes der Handlung.
Testierfähigkeit
Nach Art. 24 LJG richtet sich die Rechtsfähigkeit nach dem Recht des Wohnsitzes. Nach Art. 25 LJG wird die von einem Ausländer nach seinem Heimatrecht erworbene Rechtsfähigkeit anerkannt.

