Rechtsquellen
Gesetz über das internationale Privatrecht vom 2.6.2011 (IPRG). Haager Übereinkommen über die Form von Testamenten wurde nicht unterzeichnet.
Erbstatut
Im Hinblick auf das bewegliche Vermögen ist das Recht der letzten gewöhnlichen Aufenthalts (Art. 33 Abs. 1 IPRG) maßgeblich. Im Hinblick auf Immobilien kommt es auf den Ort der Belegenheit an (Art. 33 Abs. 2 IPRG). Art. 35 IPRG enthält besondere Regelungen für die Anerkennung von Testamenten der Form nach, welche sich am TestÜ orientieren.
Rechtswahl
Möglichkeit der Wahl des Rechts der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts im Zeitpunkt des Todes (Art. 33 Abs. 3, 4 IPRG). Diese darf aber nicht zur Vermeidung des Pflichtteils genutzt werden.
Rück-und Weiterverweisung
Der Verweis auf ein ausländisches Recht beinhaltet dessen IPR (Gesamtrechtsverweisung). Eine Rückverweisung auf das Recht von Albanien oder eine Weitervereisung werden folglich beachtet. Im Fall der Rechtswahl ist die Rück- und Weiterverweisung ausgeschlossen (ARtr.3 Abs. 2 IPRG).
