Mit Gesetz 4/212 vom 25. Juni 2012 (Ley 4/2012, de 25 de junio, de medidas administrativas y fiscales, veröffentlicht im BOC nº 124, de 26.06.2012), haben die Kanaren das kanarische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert. Die wichtigste Neuerung ist, dass der nach Art. 25 des Gesetzes 1/2009 gewährte Rabatt auf die Steuerschuld von 99,9 % für Personen der Steuerklasse I und II nicht mehr gewährt wird. Daneben gibt es einige weitere Änderungen: So wird der Freibetrag von bis zu EUR 200.000 für die selbst genutzte Hauptwohnsitzimmobilie von nun nicht mehr je Erwerber gewährt. Der allgemeine Freibetrag wurde auf bis zu EUR 138.650 erhöht.