Reform der kanarischen Erbschaftsteuer

Spanien

Mit  Gesetz 4/212 vom 25. Juni 2012 (Ley 4/2012, de 25 de junio, de medidas administrativas y fiscales, veröffentlicht im BOC nº 124, de 26.06.2012), haben die Kanaren das kanarische Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz geändert. Die wichtigste Neuerung ist, dass der nach Art. 25 des Gesetzes 1/2009 gewährte Rabatt auf die Steuerschuld von 99,9 % für Personen der Steuerklasse I und II nicht mehr gewährt wird. Daneben gibt es einige weitere Änderungen: So wird der Freibetrag von bis zu EUR 200.000 für die selbst genutzte Hauptwohnsitzimmobilie von nun nicht mehr je Erwerber gewährt. Der allgemeine Freibetrag wurde auf bis zu EUR 138.650 erhöht. 

 


José Martinez Salinas