Richtlinien

Der Verein hat in seiner Sitzung vom 16.12.2007 Folgendes beschlossen:

Die Website www.internationales-erbrecht.de richtet sich an Juristen (im weitesten Sinn) mit Interesse am internationalen Erbrecht und nicht unmittelbar an den Rechtssuchenden. Dies vorausgeschickt gelten folgende Richtlinien für die Einstellung von Artikeln: 

  1. Veröffentlicht werden Artikel aus dem Bereich „internationales Erbrecht“.
  2. Der Artikel soll wissenschaftlichen Grundanforderungen genügen, d.h
    1. er ist inhaltlich richtig,
    2. er gibt die aktuelle Rechtslage wieder,
    3. der Gegenstand des Artikels ist klar umrissen (z.B. durch Titel und Einleitung),
    4. wo erforderlich werden Normen zitiert,
    5. wo erforderlich wird Rechsprechung, nach Möglichkeit unter Angabe einer Fundstelle, zitiert,
    6. er ist klar strukturiert und
    7. sprachlich und orthographisch richtig.
    Bloße Mandanteninformationen ohne wissenschaftlichen Anspruch werden nicht veröffentlicht.
  1. Der Beitrag ist für das Medium Internet geeignet. Er sollte daher (unverbindlich)
    1. einleitend den Gegenstand des Beitrages darlegen,
    2. Zwischenüberschriften enthalten,
    3. einfach und verständlich formuliert sein,
    4. Fremdwörter vermeiden oder erläutern (z.B. in Klammern) und
    5. Übersichtlich formatiert sein. 
  1. Inhaltlich im wesentlichen gleiche Artikel werden nicht aufgenommen. Anderes gilt nur, wenn der jüngere Artikel von wesentlich höherer Qualität ist. 
  1. Artikel, die ein Thema zu Gegenstand haben, dass bereits behandelt wurde, werden aufgenommen, wenn sie neue Aspekte einführen. Der Einsteller sollte aber immer prüfen, ob nicht die Kommentar – Funktion genutzt werden kann oder ob nicht eine Zusammenarbeit mit dem ersten Autor sinnvoll ist. 
  1. Der Einsteller erklärt mit dem Upload sein Einverständnis mit unwesentlichen Änderungen des Titels, die der besseren Darstellung und Abgrenzung zu anderen Titeln dienen. 
  1. Links sollen nur auf weiterführende Informationen wissenschaftlicher Art (z.B. Gesetzestexte) gesetzt werden. Im Autorenprofil kann die eigene Website des Autors verlinkt werden.
  1. Werbung in eigener Sache ist im Text nicht erwünscht. 
  1. Der Artikel wurde noch nicht im Internet veröffentlicht. 
  1. Es besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung. Gründe die zu einer Nichtveröffentlichung führen, müssen nicht genannt werden. Der Entscheider wird allerdings auf eine Behebung eventueller Aufnahmehindernisse hinwirken.
  1. Der Verein kann Artikel jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Website www.internationales-erbrecht.de entfernen.
  1. Durch Upload der Artikel versichert das Mitlied, dass es alleiniger Inhaber aller Rechte an dem Artikel zur Nutzung auf der Seite ist. Durch die Übersendung des Artikels stimmt das Mitglied einer Nutzung des Artikels durch den Verein auf der Vereins-Website zu (einfaches nichtausschließliches Nutzungsrecht). 
  1. Das Mitglied hat das Recht das eingeräumte Nutzungsrecht in einer Frist von 3 Monaten zu kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.