Quellen
Código Civil (CC)
Erbstatut
Maßgebend ist das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers unabhängig von der Belegenheit desNachlasses (Art. 15 CC).
Renvoi
Eine Rückverweisung auf das Recht von Kuba wird angenommen. Art. 19 CC.
Internationales Erbrecht (IPR) - Kuba |
Código Civil (CC)
Maßgebend ist das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers unabhängig von der Belegenheit desNachlasses (Art. 15 CC).
Eine Rückverweisung auf das Recht von Kuba wird angenommen. Art. 19 CC.