Quellen
Das internationale Privatrecht ist im Gesetz über das internationale Privatrecht (IPRG) geregelt.
Allgemeines Erbstatut
Anwendbar ist das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes, Art. 55 IPRG.
Testamentsform
Ein Testament ist der Form nach auch dann wirksam, wenn es mit dem Recht des Staates
- dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes hatte,
- in dem der Erblasser seinen Wohnsitz hatte oder
- im Bezug auf Immobilien wo diese belegen sind, Art. 56 IPRG.
Renvoi
Verweise auf fremdes Recht schließen das IPR dieses Staates ein, es sei denn dieser Verweis widerspricht dem Zweck der Verweisung, Art. 4 Abs. 1 IPRG. Verweist das fremde Recht auf das Recht von Georgien zurück, ist das Recht von Georgien anzuwenden, Art. 4 Abs. 2 IPRG.