Internationales Erbrecht (IPR) - Bahrain | ![]() |
Quellen
Verfassung, Bahrainisches Zivilgesetzbuch (ZGB), Bahrainisches Zivilverfahrensgesetz (ZVG)
Erbstatut
Muslime
Die Bestimmung der Erben, ihre Erbanteile und die Übertragung des Nachlassvermögens werden durch die Bestimmungen der islamischen Scharia geregelt. Artikel 909 ZGB. Folglich werden die Erbschaftsfragen der Muslime im Königreich Bahrain durch die Grundsätze der islamischen Scharia geregelt.
Die Gerichte behandeln im Ausland lebende Muslime genauso wie bahrainische Staatsangehörige und wenden die Grundsätze der islamischen Scharia auf ihren Nachlass an, unabhängig von den Gesetzen des Landes, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Nicht-Muslime
Maßgebend ist das Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers, vgl. Artikel 21 (6) ZVG. Rückverweise auf das (Scharia-) Recht von Bahrain werden angenommen.