Frankreich: Neues Gesetz zum Schutz des Noterbrechts

Frankreich

Nachdem  der Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation) am 27.9.2017 (Cass Civ 1 du 27/09/17 n° 16-13151, n° 16-17198)  entschieden hatte, dass ein vollständiger Ausschluss von Pflichtteilsansprüchen, der sich aus der Anwendung eines fremden Erbrechts (hier: Erbrecht des US-Bundesstaates Kalifornien) ergibt, im Regelfall keinen Verstoß gegen die Öffentliche Ordnung (ordre public) ist, sah sich der Gesetzgeber veranlasst, durch Gesetz Nr. 2021-2019 vom 24. August in Artikel 913 des Zivilgesetzbuchs einen neuen Absatz einzufügen, der wie folgt lautet: 

"Ist der Erblasser oder mindestens eines seiner Kinder zum Zeitpunkt seines Todes Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder hat es dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt und sieht das auf den Erbfall anzuwendende ausländische Recht keinen Mechanismus für einen Vorbehalt zum Schutz der Kinder vor, so können jedes Kind oder seine Erben oder Rechtsnachfolger einen Ausgleichsabzug von dem am Todestag in Frankreich befindlichen Vermögen vornehmen, um in die ihnen nach französischem Recht zustehenden Vorbehaltsrechte im Rahmen dieser Rechte wiedereingesetzt zu werden."

Das Gesetz wird am 1. November 2021 in Kraft treten. Ob es mit europäischem Recht vereinbar ist, bleibt abzuwarten.