Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung vom 16. 11. 2006 mit großer Mehrheit einen Bericht zum Erbrecht und Testamentsrecht verabschiedet, in dem es die Kommission auffordert, einen gesetzgeberischen Vorschlag zu unterbreiten.
Hintergrund sind die jährlich 50.000 bis 100.000 internationalen Erbschafts-Angelegenheiten in der EU und die bestehenden Unterschiede im Testaments- und Erbrecht.
Das Parlament reagiert mit seiner Resolution auf das Grünbuch der EU-Kommission. Das EP empfiehlt die Einführung eines europäischen Erbscheins. Außerdem wird eine einheitliche Regelung für die gerichtliche Zuständigkeit und das anzuwendende Erbrecht angemahnt.