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Rechtsinformationen zum deutschen Erbrecht
Art. XXV.
(1)-(4) (nicht abgedruckt)
(5) Der Ausdruck „Gesellschaften" in diesem Vertrag bedeutet Handelsgesellschaften, Teilhaberschaften sowie sonstige Gesellschaften, Vereinigungen und juristische Personen; dabei ist es...
Gemäß § 1371 Abs. 1 BGB erhält der überlebende Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, ¼ des Nachlasses als pauschalisierten Zugewinnausgleich. Der Anspruch nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht...
Gemäß § 1371 Abs. 1 BGB ist der „gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten“ bei Ende des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft durch Tod um 1/4 der Erbschaft zu erhöhen. Das Bestehen eines „gesetzlicher Erbteil“...
Quellen
7. Abschnitt des Zivilgesetzbuch Weissrusslands von 1999 (ZGB); Konsularvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken (weiterhin anwendbar gemäß gemeinsamer...
Vom 25. April 1958 (BGB1.1959 II, S. 233)
Art. 25. (l) Stirbt ein Staatsangehöriger des Entsendestaates im Konsularbezirk, so wacht der Konsul darüber, daß alle Maßnahmen ergriffen wer-die zum Schütze der berechtigten Interessen...
Reichsgesetzblatt Jahrgang 1930, Teil II, Nr. 30, Seite 1006, ausgegeben zu Berlin am 13. August 1930
Niederlassungsabkommenzwischen dem Deutschen Reichund dem Kaiserreich Persien
Der Deutsche ReichspräsidentundSeine...
Vom 28. Mai 1929 (RGB1.1930 II, S. 748)
Art. 16. Die Konsuln haben, soweit sie nach den Vorschriften ihres Landes, dazu befugt sind, das Recht:
1. ….
2. Verfügungen von Todes wegen von Angehörigen des von ihnen vertretenen...
Haager Übereinkommen von 1961 über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht; deutsch-sowjetischen Konsularvertrag vom 25.04.1958; Deutsch-türkische Konsularvertrag vom...
Der Artikel gibt eine Einführung in die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei einem internationalen Erbfall.
Streitige Verfahren
Bei streitigen Verfahren wird die internationale Zuständigkeit deutscher...
Art. 25 – Succession(1) Succession is governed by the law of the country the deceased belonged to at the time of his death.(2) A person may designate, in a will, with respect to German immovable property the application of the...
Nach Art. 18 Abs. 2 Bst. a der Verordnung betreffend das Grundbuch (GBV, SR 211.432.1) ist der Eigentumserwerb im Wege der Rechtsnachfolge von Todes wegen an einem Grundstück durch Vorlage einer Erbbescheinigung nach Art. 559...
Nach § 328 ZPO ist die Anerkennung ausländischen Entscheidungen ausgeschlossen, wenn
(1) die Gerichte des Staates, dem das ausländische Gericht angehört, nach den deutschen Gesetzen nicht zuständig waren....
Nachfolgender Beitrag gibt eine Einführung über die Tätigkeit von Nachlassverwaltern aus dem anglo - amerikanischen Rechtraum (z.B. England, USA, Kanada) bei der Nachlassabwicklung in Deutschland....
Das von Art 25 Abs l des Einführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) berufene Erbstatut findet ausnahmsweise im Hinblick auf solche Gegenstände keine Anwendung, welche das Recht des anderen Staates „besonderen...
Besteuerung deutsch – kanadischer Erbfälle
Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme der Durchführung der Testamentsvollstreckung bei Spanienvermögen.
Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht
War der Erblasser deutscher...