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Besteuerung deutsch – kanadischer Erbfälle

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Besteuerung deutsch – kanadischer Erbfälle

Kanada hat zum 1.1.1972 die Erbschaftsteuer abgeschafft. Stattdessen wird auf der Grundlage des kanadischen Einkommensteuergesetzes („Income Tax Act / Subdivision C taxable capital gains") sog. „capital gains tax" erhoben.

Steuerpflichtige Vorgänge
Der kanadischen Capital Gains Tax (CGT) unterliegen alle Kapitalgewinne aus Veräußerungen (vgl. Sec. 38 Income Tax Act). Solche Veräußerungen („disposals") sind z.B. endgeldliche Veräußerungen. Auf den Tod wird die Veräußerung unmittelbar vor dem Tod fingiert, Sec. 70. (5) (a) Income Tax Act (ITP) fingiert.

Beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht
Bei „Residenten“ ist das Welteinkommen steuerbar, also der gesamte Nachlass des Erblassers. Ob eine Person resident ist, bestimmt sich nach den allgemeinen Bestimmungen des Kanadischen Einkommensteuergesetzes unter Zugrundelegung aller Umstände des Einzelfalls. Es wird angenommen, dass eine Person in Kanada Resident ist, wenn sie mindestens 183 Tage im Steuerjahr in Kanada lebt. Nicht-Resident ist, wer gewöhnlich und ständig in einem anderen Staat lebt oder zwar eine Wohnstätte in Kanada hat, diese aber keine engen Beziehungen zu Kanada begründet. Bei Nicht-Residenten ist nicht das gesamte Vermögen der Besteuerung unterworfen, sondern nur das Inlandsvermögen. Nach Sect. 115 ITA gehören z.B. folgende Gegenstände zum Inlandsvermögen:
- Grundstücke in Kanada
- Beteiligungen an einer Personengesellschaft, wenn innerhalb der 12 Monate vor dem Tod mindestens 50 % des Gesellschaftsvermögens aus Kanadischem Vermögen bestand.
- Kanadisches Betriebsvermögen
- Anteile an einer Kanadischen non public corporation
- Anteile an einer Kanadischen public corporation, wenn die Beteiligung in den letzten 5 Jahren vor dem Tod mindestens 25 % betragen hat.
- Beteiligungen an einem Trust mit Sitz in Kanada

Nicht zum Inlandsvermögen gehören hingegen Forderungen gegen Kanadische Schuldner und Guthaben bei Kanadischen Banken.

Ermittlung des steuerpflichtigen Kapitalgewinns und Steuerbefreiungen
Der steuerbare Kapitalgewinn wird durch Vergleich von Anschaffungspreis und Marktwert („fair market value") ermittelt. Hohe Kapitalgewinne ergeben sich oft daraus, dass diese zuvor von der Besteuerung ausgenommen waren,  z.B. bei einem Registered Retirement Savings Plan (RRSP). Von der Besteuerung befreit ist der Erwerb von Todes wegen auf den in Kanada ansässigen Ehegatten und der private Hauptwohnsitz des Erblassers. Nach Sec. 20 ITA geht der Kapitalgewinn nur zu 50 % in die Berechnung der Einkommensteuer ein.

Steuersätze
Steuersätze des Bundestaates in 2012
• 15% auf die ersten $42,707 des steuerbaren Einkommens, +
• 22% auf die nächsten $42,707 des steuerbaren Einkommens, +
• 26% auf die nächsten $46,992 des steuerbaren Einkommens, +
• 29% auf alles steuerbarte Einkommen über $132,406.

Steuersätze der Provinzen und Territorien 2012
Die einzelen Provinzen und Territorien erheben Zuschläge nach folgender Tabelle:

Steuersätze der Provinzen und Territorien
Provinzen und Territorien Steuersatz
Newfoundland and Labrador
7.7% auf die ersten $32,893, +
12.5% auf die nächsten $32,892, +
13.3% auf den Betrag über  $65,785
Prince Edward Island
9.8% auf die ersten$31,984 des steuerpflichtigen Einkommens, +
13.8% auf die nächsten$31,985, +
16.7% auf Einkommen über  $63,969
Nova Scotia
8.79% auf die ersten$29,590 des steuerpflichtigen Einkommens, +
14.95% auf die nächsten$29,590, +
16.67% auf die nächsten$33,820, +
17.5% auf die nächsten$57,000, +
21% auf Einkommen über  $150,000
New Brunswick
9.1% auf die ersten$38,190 des steuerpflichtigen Einkommens, +
12.1% auf die nächsten$38,190, +
12.4% auf die nächsten$47,798, +
14.3% auf Einkommen über  $124,178
Ontario 5.05% auf die ersten$39,020 des steuerpflichtigen Einkommens, +
9.15% auf die nächsten$39,023, +
11.16% auf Einkommen über  $78,043
Manitoba 10.8% auf die ersten$31,000 des steuerpflichtigen Einkommens, +
12.75% auf die nächsten$36,000, +
17.4% auf Einkommen über  $67,000
Saskatchewan 11% auf die ersten$42,065 des steuerpflichtigen Einkommens, +
13% auf die nächsten$78,120, +
15% auf Einkommen über  $120,185
Alberta 10% des steuerpflichtigen Einkommens
British Columbia 5.06% auf die ersten$37,013 des steuerpflichtigen Einkommens, +
7.7% auf die nächsten$37,015, +
10.5% auf die nächsten$10,965, +
12.29% auf die nächsten$18,212, +
14.7% auf Einkommen über  $103,205
Yukon 7.04% auf die ersten$42,707 des steuerpflichtigen Einkommens, +
9.68% auf die nächsten$42,707, +
11.44% auf die nächsten$46,992, +
12.76% auf Einkommen über  $132,406
Northwest Territories 5.9% auf die ersten $38,679 des steuerpflichtigen Einkommens, +
8.6% auf die nächsten$38,681, +
12.2% auf die nächsten$48,411, +
14.05% auf Einkommen über  $125,771
Nunavut 4% auf die ersten $40,721 des steuerpflichtigen Einkommens, +
7% auf die nächsten $40,721, +
9% auf die nächsten $50,964, +
11.5% auf Einkommen über  $132,406

Steuerverfahren in Kanada

Die Steuer ist vom Nachlassverwalter („personal representative" / "estate trustee") zu erklären und abzuführen.
 
Besteuerung in Deutschland
Der Begünstigte ist oftmals auch in Deutschland  steuerpflichtig im Hinblick auf die deutsche Erbschaftsteuer.
 
Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnung
Das deutsch – kanadische Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt nicht die (deutsche) Erbschaftsteuer. Nach dem Urteil des BFH vom 26.4.1995 (II R 13/92) BStBl. 1995 II S. 540 kann die anlässlich des Todes des Erblassers anfallende kanadische capital gains tax nicht gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 ErbStG auf die deutsche Erbschaftsteuer angerechnet werden. Sie ist lediglich, nach dem Umrechnungswert am Todestag, als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig. Die gezahlte CGT kann auch nicht auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet werden, da das deutsche EStG keine fiktiven Wertzuwächse besteuert.


Weitere Autoren:  Jan-Hendrik Frank

Letzte Änderung: 22.05.2007




Autor: Jan-Hendrik Frank