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Internationale Übereinkommen und StaatsverträgeConvencion sobre derecho internacional privado (Codigo Bustamante) ist in Kraft.
Quellen des nationalen IPRDas internationale Privatrecht von Brasilien ist im Lei de introducao ao codigo civil Brasileiro Decreto – lei N 4.657, de Setemro de 1942 (nachfolgend „L I 1942“) geregelt. Außerdem finden sich Regeln in der Bundesverfassung.
ErbstatutDie Rechtsnachfolge von Todes wegen richtet sich gemäß Artikel 11 L I 1942 nach dem letzten Wohnsitz des Erblassers. Nach Art. 11 § 2 L I 1942 richtet sich ausnahmsweise die Erbfolge in Gütern von Ausländers, die sich in Brasilien befinden, nach dem brasilianischen Erbrecht zu Gunsten des brasilianischen Ehegatten oder der brasilianischen Kinder, soweit nicht das Personalstatut des Erblassers für sie günstiger ist.
Form des TestamentsMaßgeblich ist die Form des Errichtungsortes. Gemäß Art. 18 L I 1942 können Brasilianer auch vor Konsuln im Ausland in der Form des brasilianischen Rechts testieren.
TestierfähigkeitNach h.M. ist auf den Wohnsitz im Zeitpunkt der Errichtung abzustellen.
ErbfähigkeitArt. 11 § 2 L I 1942 verweist insoweit ausdrücklich auf das Wohnsitzrecht.
GüterrechtsstatutNach Art. 7 § 4 L I 1942 richtet sich der gesetzliche und vertragliche Güterstand nach dem Recht des Staates, in welchem die Eheleute bei Eingehung der Ehe ihren Wohnsitz hatten.
RenvoiNach Art. 16 L I 1942 ist ein Verweis auf das Recht eines anderen Staates Sachnormverweisung. Letzte Änderung: 18.03.2008 |
Autor: Luciana Mestieri Seidl |
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