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Internationales Erbrecht (IPR) - Guatemala

Guatemala

Quellen

Convencion sobre derecho internacional privado (Codigo Bustamante); Ley del Organismo Jucial (LJG)

Erbstatut: Grundsatz

Nach Art. Art. 27 LJG  gilt die lex rei sitae.

 

Formelle Wirksamkeit eines Testaments

Nach Artikel 28 LJG richten sich die formelle Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nach dem Recht des Ortes der Handlung.

 

Testierfähigkeit

Nach Art. 24 LJG richtet sich die Rechtsfähigkeit nach dem Recht des Wohnsitzes.  Nach Art. 25 LJG wird die von einem Ausländer nach seinem Heimatrecht erworbene Rechtsfähigkeit anerkannt.


Letzte Änderung: 06.01.2009




Autor: José Martinez Salinas