|
|
||||
Sie befinden sich hier: Startseite > Artikel > Artikel |
||||
|
|
Nach der Entscheidung des Surpreme Court Erie Railroad Co. v. Tompkins gibt es kein für alle Bundestaaten einheitliches Common law („federal common law“), sondern nur das Common law des jeweiligen Bundestaates (z.B. Kalifornien). Es gibt auch keine Bundesgesetze im Bereich des Erbrechts. Der "Uniform Probate Code" ist nur unverbindliche Empfehlung für die Schaffung ähnlicher Gesetze in den einzelnen Bundestaaten und wurde nur von wenigen Staaten ganz oder zum Teil übernommen. Allerdings haben alle 50 Staaten der Vereinigten Staaten von Nordamerika (USA) Gesetze über das Erbrecht erlassen, welche die Common law Regeln weitgehend verdrängen. Diese Gesetze sind teilweise umfassend und werden dann als "Codes" im Zusammenhang mit den Begriffen "Probate", "Decedents' Estates," "Trust and Fiduciaries," "Estate Administration" bezeichnet. Insoweit verweisen wir auf die Liste der Gesetze im Internet. Letzte Änderung: 18.02.2009 |
|
||