|
|
||||
Sie befinden sich hier: Startseite > Artikel > Artikel |
||||
|
|
Gemäß § 1371 Abs. 1 BGB erhält der überlebende Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet ist, ¼ des Nachlasses als pauschalisierten Zugewinnausgleich. Der Anspruch nach § 1371 Abs. 1 BGB erhöht den gesetzlichen Erbteil. Ist ausländisches Erbrecht aber deutsches Güterrecht anzuwenden, so besteht die Gefahr, dass der Ehegatte mehr erhält, als ihm bei Rechtseinheit zukäme. Für die Lösung dieses Konflikts wurden in Rechtsprechung und Literatur unterschiedliche Ansätze entwickelt: a) Der Zugewinnausgleich nach § 1371 Abs. 1 BGB wird erbrechtlich qualifiziert. Letzte Änderung: 17.01.2009 |
|
||