Besteuerung im Erbfall in Litauen

Litauen

Versteuerung für geerbtes Vermögen ist gesetzlich geregelt im „Gesetz Litauischer Republik für geerbtes Vermögen“ (2002).

Der Steuertarif beträgt

5%, wenn der Wert des geerbten Vermögens kleiner als 500 000 litas (144 810 EUR) ist und
10%, wenn der Wert des geerbten Vermögens größer als 500 000 litas (144 810 EUR) ist.

Von Steuer sind befreit sind folgende Erben: Ehegatte, Kindern, Eltern, Enkeln, Ureltern, Geschwister. Andere Personen haben einen Freibetrag von 10 000 litas (2 896 EUR).