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Das -Schreiben stellt die Vervielfältiger zusammen, mit denen der Kapitalwert lebenalänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Abs. 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2009 berechnet wird. Die hierzu bisher verwendete Anlage 9 zu 14 BewG wurde durch das Erbschaftsteuerreformgesetz vom 24. Dezember 2008 (BGBl S. 3018) aufgehoben. Quelle: BMF-Schreiben vom 20. Januar 2009 Letzte Änderung: 21.01.2009 |
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