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Besteuerung Wertzuwachs von Spanien - Immobilien - Änderung per 01.01.2007Mit Wirkung zum 1.1.2007 wurde die Besteuerung von Gewinnen aus Immobilienverkäufen ("impuesto sobre la ganancia patrimonial") in Spanien geändert. Der Steuersatz für Nichtsteuerresidente sinkt von bisher 35 % auf 18 % des Nettowertzuwachses. Der Rückbehalt ("retentcion") sinkt von 5 % auf 3 %. Die früher auf Erwerbsfälle vor 1996 gewährten Abschläge entfallen. Letzte Änderung: 01.01.2007 |
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